Allgemeine Bedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Durch diesen Vertrag vermietet PERFECTCAR AUTOMOCION Y TRANSPORTE S.L.U (folgend bezeichnet als PERFECTCAR) das Fahrzeug (oder gegebenenfalls das Fahrzeug, für das es ersetzt wurde) an Sie als KUNDEN, der auf der Vorderseite dieses Vertrags erscheint (folgend bezeichnet als KUNDE), vorbehaltlich den auf der Vorder- und Rückseite aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie akzeptieren und deren Einhaltung Sie bestätigen. Der KUNDE mietet das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen seinen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehör und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie den darin vorgesehenen zu führen Allgemeine Bedingungen. Bitte lesen Sie die Vereinbarung sorgfältig durch und teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Punkt nicht verstehen oder mit ihm nicht zufrieden sind, bevor Sie ihn akzeptieren. Der KUNDE bestätigt, dass alle im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten aktuell und wahrheitsgemäß sind und dass nur von PERFECTCAR autorisierte und darin aufgeführte Fahrer das Fahrzeug fahren dürfen.

2. VERTRAGSLAUFZEIT

Die Vertragsdauer ist auf der Vorderseite angegeben, wo Datum und Uhrzeit der Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sind. Wenn der KUNDE beschließt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wird der Betrag, der den Tagen entspricht, in denen das Fahrzeug nicht genutzt wurde (einschließlich Steuern), vollständig als Entschädigung einbehalten. Für den Fall, dass PERFECTCAR derjenige ist, der beschließt, die Anmietung vor dem im Vertrag angegebenen Datum zu beenden, hat der KUNDE Anspruch darauf, von PERFECTCAR den Betrag zu erhalten, der den nicht genutzten Tagen entspricht. Wenn der KUNDE die Mietdauer verlängern möchte, muss er zu einem PERFECTCAR-Büro gehen, um die Verlängerung zu unterzeichnen. Kein Vertrag kann über einen anderen Kommunikationskanal verlängert werden. In keinem Fall kann der als Sicherheit hinterlegte Betrag für eine Vertragsverlängerung verwendet werden. Im Falle einer Vertragsverlängerung muss der KUNDE daher eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung leisten. Kann der Vertrag wegen Nichtverfügbarkeit oder aus sonstigen Gründen nicht verlängert werden, hat der KUNDE das Fahrzeug zum vereinbarten Termin, Filiale und Uhrzeit zurückzugeben. Abhängig von den ursprünglichen Vertragsbedingungen kann es erforderlich sein, einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn Sie seine Verlängerung beantragen, da der aktuelle Vertrag zu diesem Zeitpunkt abgelaufen ist.

3. LIEFERUNG UND RÜCKGABE

PERFECTCAR übergibt das Fahrzeug in gutem Allgemein- und Betriebszustand. Der KUNDE verpflichtet sich, es im selben Zustand mit allen Dokumenten, Werkzeugen, Teilen und Zubehör an dem in diesem Vertrag angegebenen Ort, Datum und Zeitpunkt zurückzugeben. PERFECTCAR kann das Fahrzeug jederzeit ohne Vorankündigung und auf eigene Kosten des KUNDEN zurücknehmen, wenn das Fahrzeug unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet wird. Jegliche Änderung oder Wechsel muss zuvor von PERFECTCAR genehmigt werden. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen berechtigt PERFECTCAR, das Fahrzeug mit eigenen Mitteln zu übernehmen oder gerichtlich zu verlangen. Die Mindestmietdauer entspricht einem Tag, der aus 24 Stunden ab Mietbeginn besteht, mit Ausnahme von Sondertarifen, die eine kürzere Dauer vorsehen. Für den Fall, dass das Fahrzeug mit einer Verspätung von mehr als 59 Minuten zurückgegeben wird, behält sich PERFECTCAR das Recht vor, einen zusätzlichen Betrag als Entschädigung für die bei der Planung seines Betriebs verursachten Schäden zu berechnen, der nie höher als der geltende Satz von ist 1 Tag Miete sein wird. Wenn es im Gegensatz dazu PERFECTCAR war, als sich die Lieferung des Fahrzeugs um mehr als 59 Minuten verzögerte, würde der KUNDE nach Abschluss des Mietvertrags mit einem Betrag entschädigt, der nie höher als der Satz von 1 Tag der Anmietung ist vereinbart war. . Bei der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Anmietung, bei der der KUNDE aus von ihm zu vertretenden Gründen bei der Besichtigung nicht anwesend ist (weil die Schlüssel im PERFECTCAR-Briefkasten zugestellt werden, weil es außerhalb der Arbeitszeit liegt, oder wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem PERFECTCAR-Büro geliefert wird und ein Schaden am Fahrzeug festgestellt wird, muss der KUNDE den Wert des Schadens bezahlen, der sich aus der Inspektion ergibt, die vom PERFECTCAR-Personal in seiner Abwesenheit durchgeführt wurde, wozu PERFECTCAR verpflichtet ist Dokumentation sowohl des Schadens als auch seiner Bewertung zu erbringen. Ebenso berechtigt die Rückgabe oder das Abstellen des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort, PERFECTCAR folgendes zu berechnen:

I) die Höhe der Miete, die den zusätzlichen Tagen entspricht, die erforderlich sind, um das Fahrzeug zurückzuholen und es zur Miete bereitzustellen;

II) die Entschädigung von 40 € pro Tag für den verursachten wirtschaftlichen Schaden und

III) die Kosten für Überführung/Kran, Maut und Bewachung/Aufbewahrung (falls vorhanden) zum Ort im Vertrag vereinbarten Rückgabe. PERFECTCAR behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs die entsprechenden rechtlichen Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten, wobei der KUNDE für die daraus entstehenden rechtlichen und rechtlichen Folgen voll verantwortlich ist. Die einseitige Verlängerung der Vertragsdauer durch den KUNDEN gilt ebenfalls als unzulässige Nutzung des Fahrzeugs im Sinne der Haftung des KUNDEN für eventuell auftretende Schäden und berechtigt PERFECTCAR, das Fahrzeug ohne Notwendigkeit zurückzuholen Willen oder Anwesenheit des KUNDEN.

4. KUNDENZAHLUNGEN

Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, PERFECTCAR die Beträge zu zahlen, die auf der Vorderseite dieses Vertrags erscheinen und die gemäß unseren aktuellen Sätzen berechnet werden. Jede unbefugte Nutzung kann zur Erhebung zusätzlicher Beträge führen, für die der KUNDE verantwortlich ist, sowie zu anderen Konzepten gemäß den von PERFECTCAR angebotenen Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Der KUNDE verpflichtet sich, sobald erforderlich, die folgenden Beträge zu zahlen:

a) Der Mietpreis für die Zeit sowie die vorab vereinbarte Mehrkilometerleistung und weitere Zusatzbeträge, wie z. B. optionale Deckung für Schäden oder Diebstahl, zusätzliche Fahrer, junge Fahrer, Zubehör, Lieferung und/oder Abholung an einem Ort wo sich die PERFECTCAR-Einrichtungen befinden und andere Dienstleistungen, die vereinbart werden können.

b) Alle Beträge für Schäden oder Fehlmengen gemäß diesem Vertrag, sowohl der Selbstbeteiligung, falls vorhanden, als auch der ohne Selbstbeteiligung unterliegende Betrag, wie in Klausel 6 dieses Vertrages angegeben. PERFECTCAR behält sich auch das Recht vor, dem KUNDEN eine Entschädigung für den Verlust von Mietbeträgen aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs als Folge des erlittenen Schadens in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung wird anhand der Anzahl der Tage berechnet, die in die Reparatur des Fahrzeugs investiert werden müssen, wobei die vertraglich vereinbarte tägliche Belegungsrate als Grundlage für die Bemessung verwendet wird. Die maximale Verantwortung des KUNDEN ist der Wert des Fahrzeugs auf dem Markt gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Ganvam-Leitfaden oder einer ähnlichen Veröffentlichung festgelegt ist.

c) Die Gebühr für die Kosten einer zusätzlichen Reinigungsleistung aufgrund des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe, mit einem Höchstbetrag von 150 €.

d) Die Gebühr für die Betankung und den Betankungsservice, wenn Sie das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgeben, als geliefert wurde.

e) Alle Kosten, wie z. B. Transport und Reparatur, die sich aus einem Tankfehler ergeben.

f) Die Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch Verkehrsverstöße oder Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen motiviert sind (einschließlich Gebühren für Staus oder Einschränkungen des Straßenverkehrs, sofern vorhanden), die dem KUNDEN während der Dauer dieses Vertrages entstehen und von PERFECTCAR bezahlt worden sind. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich PERFECTCAR das Recht vor, dem KUNDEN eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die durch die Kosten für die Bearbeitung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden dieser Handlungen entstehen. Wenn das Fahrzeug von der Behörde beschlagnahmt wird, ist der KUNDE verpflichtet, alle mit der Wiederbeschaffung des Fahrzeugs verbundenen Kosten sowie alle Schäden zu tragen, die durch die Beschlagnahme verursacht wurden, unabhängig davon, ob der Fahrer anwesend ist oder nicht Fehler.

g) Die Kosten, die mit der Bergung des Fahrzeugs verbunden sind, wenn es aus einem dem KUNDEN zuzurechnenden Grund nicht ohne vorherige Ankündigung an die Einrichtungen von PERFECTCAR geliefert wird. Ebenso, wenn das Fahrzeug vom KUNDEN ohne Zustimmung von PERFECTCAR verlassen wird.

h) Die Strafe, die der Nichterfüllung des Unfallberichts oder Schadenberichts im Falle eines Unfalls entspricht. Das Fehlen dieses Dokuments macht jegliche Deckung für Schäden oder Diebstahl ungültig.

i) Die Kosten, die durch den Verlust oder die Beschädigung des Zubehörs und der Fahrzeugdokumente sowie der Schlüssel verursacht werden, die Übersendung des Fahrzeugschlüsselsatzes, bei Verlust, Bruch, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel in einem anderen Büro bis zur wirksamen Rückgabe des Fahrzeugs oder einer sonstigen Situation, in der das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen paralisiert wird, die der KUNDE zu vertreten hat, handlungsunfähig ist, bis zu einem Betrag von 280 €.

j) Kosten aufgrund von Verlust, Verschleiß oder Beschädigung von Felgen, Reifen (einschließlich Pannen und Reifenplatzer), Werkzeugen, Fenstern, Spiegeln, Zubehör und Fahrzeuginnenraum.

k) Die mit den Verwaltungs- und Unfallbearbeitungskosten verbundenen Kosten in Höhe von maximal 150 €.

l) Alle anwendbaren Steuern an die Vermietung. Alle Reklamationen oder Einwände gegen die berechneten Beträge müssen innerhalb von 15 Tagen nach Mietende mitgeteilt werden. Alle in Rechnung gestellten Beträge werden am Ende des Vertrags einer abschließenden Prüfung unterzogen. Von diesem Moment an ermächtigt der KUNDE PERFECTCAR, die aus diesem Vertrag resultierenden Gebühren von dem Konto seiner Kredit-, Debit- oder Kundenkarte, seinem Bardepot oder seinem Bankkonto abzubuchen, einschließlich angemessener Rechtskosten, die PERFECTCAR für die Belastung entstehen. Für den Fall, dass der KUNDE die Verrechnung der Gebühren an einen Dritten anordnet und dies von PERFECTCAR akzeptiert wird, besteht diese Verpflichtung im Falle der Nichtzahlung durch den Dritten für beide gesamtschuldnerisch.

5. PANNENHILFE

Im Falle einer Panne, die das Fahren verhindert, muss der KUNDE die Telefonnummer des Pannendienstes anrufen, die auf der Vorderseite dieses Vertrags und in der Dokumentation der Kopie der Police angegeben ist, die das Fahrzeug im Handschuhfach desselben hat. . PERFECTCAR ist nicht verantwortlich für Hilfs-, Kran- oder Reparaturdienste, die nicht ausdrücklich von PERFECTCAR genehmigt wurden. PERFECTCAR hat einen Pannenhilfevertrag mit einem externen Unternehmen abgeschlossen, das den Service erbringt, der aus der Entfernung des Fahrzeugs und der Überführung in die nächste Werkstatt besteht, wenn es nicht fahren kann; und die Bereitstellung eines Transportmittels für den Kunden zum Bestimmungsort, an dem sich der Kunde aufgehalten hat. Nur im Falle einer mechanischen Panne und sofern keine Verantwortung oder Schuld seitens des Kunden vorliegt, stellt PERFECTCAR dem KUNDEN ein Ersatzfahrzeug im nächstgelegenen PERFECTCAR-Büro während der Geschäftszeiten und unter der Voraussetzung, dass ein Fuhrpark verfügbar ist, zur Verfügung.

6. KAUTION

PERFECTCAR kann vom KUNDEN als Bereitstellung von Mitteln eine Kaution verlangen, die die Mindestkosten der Anmietung nach Zeit, Kilometerstand, Selbstbeteiligung, geplanten Dienstleistungen und eine Kaution abdeckt, die mögliche Vorfälle oder Gebühren abdeckt, die entstehen können. Dieser Betrag wird von PERFECTCAR nach freiem Ermessen abgetreten und erfordert die ihm angemessen erscheinende Sicherheit. Der genannte Betrag kann nicht auf die Zahlung einer der Mieten angerechnet werden und stellt für den KUNDEN keinen Verzicht auf die vollständige Erfüllung seiner Verpflichtungen dar, wenn PERFECTCAR ihn nicht autorisiert. Falls eine Vertragsverlängerung vereinbart wird, muss dieser Betrag proportional zur Anzahl der Tage der Verlängerung erhöht werden. Dieser Betrag wird dem KUNDEN nach Beendigung des Vertrags und nach angemessener Prüfung des Zustands des Fahrzeugs und der Einhaltung der allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen zurückerstattet. Hierfür kann es erforderlich sein, die Kaution bis maximal 15 Tage nach Fahrzeugrückgabe einzubehalten. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach angemessener Abrechnung zwischen den voraussichtlichen Beträgen, dem Gesamtpreis der Miete und den Gebühren oder Auslagen, die für ein Konzept erhoben werden, für das der KUNDE verantwortlich ist, wie in Abschnitt 4 dieses Vertrags beschrieben.

7. SCHÄDEN, DIEBSTAHL, VERSICHERUNG UND DECKUNG

7.1 Pflicht- und Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
Die Mietpreise beinhalten die Deckung der obligatorischen Kfz-Versicherung und die ergänzende zivilrechtliche Haftung für Schäden gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben, für diejenigen Fahrer, die das Fahrzeug mit Erlaubnis von PERFECTCAR nutzen und die Bestimmungen dieser einhalten Zustimmung. Diese Deckungen sind garantiert und werden von dem Versicherer übernommen, bei dem PERFECTCAR die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, und unterliegen den allgemeinen und besonderen Klauseln derselben und dem Gesetz. Mit Unterzeichnung des Vertrages tritt der KUNDE als Versicherter der vorgenannten Police bei, deren Bedingungen ihm zur Verfügung stehen.

7.2 Schäden und optionale Deckungen
Vorausgesetzt, Sie halten sich an die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Schäden oder Verluste wurden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des KUNDEN oder durch einen nicht autorisierten Fahrer unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung und innerhalb der von PERFECTCAR genehmigten Mietdauer verursacht. Die Haftung des KUNDEN ist gemäß den folgenden Bedingungen beschränkt: Wenn der KUNDE nach vorheriger Zahlung die Teilkaskoversicherung (nachfolgend CDW) akzeptiert hat, ist seine Haftung für Schäden am Fahrzeug, Teilen und Zubehör auf die Höhe von begrenzt die in unserer aktuellen Preisliste angegebene Selbstbeteiligung, deren Höhe auf der Vorderseite des Vertrags angegeben ist. Wenn der KUNDE nach Zahlung der entsprechenden Teilkaskoversicherung (im Folgenden TP) akzeptiert hat, ist seine Haftung für Diebstahl auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt, die in unserer aktuellen Tarifliste angegeben ist, deren Höhe auf der Vorderseite des Vertrags angegeben ist. Zweckentfremdung ist nicht von dieser Deckung abgedeckt. Wenn der KUNDE vor der entsprechenden Zahlung die Superdeckung (im Folgenden SCDW) akzeptiert hat, wird seine Haftung für den Selbstbehalt in Bezug auf die Teildeckung für Schäden und Diebstahl je nach den jeweils geltenden Vorschriften reduziert oder aufgehoben. Wenn der KUNDE keine der oben genannten optionalen Deckungen akzeptiert hat, ist er für den vollen Betrag der Schäden, Mängel oder Verluste verantwortlich, die das Fahrzeug während der Anmietung erleiden kann, sowie für seinen Diebstahl und für alle daraus resultierenden Kosten.

7.3 Bedingungen der optionalen Deckung
Die Anwendung der Begrenzung der Schadenshöhe oder des vollständigen oder teilweisen Diebstahls, zu der die oben genannte Deckung berechtigt, ist gültig, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Dass der KUNDE PERFECTCAR im Falle einer Kollision, eines Diebstahls oder eines Feuers informiert und ihm innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis vollständige Daten der Gegenpartei und möglicher Zeugen übermittelt, die einen Unfallbericht ausfüllen, in Form einer freundlichen Unfallerklärung (DAA) mit Angabe des Kennzeichens, des Namens und der Anschrift des Kontrahenten, der Umstände des Zusammenstoßes, einer Unfallskizze, des Namens des Versicherers und möglichst der Policennummer der Versicherung, alles unterschrieben von den Fahrern die in den Unfall verwickelt sind (darf keine Verantwortung oder Schuld im Falle eines Unfalls zugeben oder ihm vorgreifen), oder, falls nicht, das Fahrzeugrückgabedokument, das von PERFECT bereitgestellt wird; dass der KUNDE unverzüglich die Behörde benachrichtigt, wenn die Schuld der anderen Partei untersucht werden muss oder wenn es verletzte Personen gibt und das gemietete Fahrzeug nicht ohne Genehmigung von PERFECTCAR verlassen wird.

b) Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, das Fahrzeug nicht in den von der Straßenverkehrsordnung geforderten körperlichen und geistigen Bedingungen zu führen.

c) Dass die Kollision, der Diebstahl, das Feuer oder der Akt von Vandalismus nicht während einer unbefugten Nutzung des Fahrzeugs, unter Verletzung einer Klausel dieses Vertrags oder nach Ablauf der Frist aufgetreten ist.

d) Dass der KUNDE PERFECTCAR benachrichtigt und den Originalschlüssel des Fahrzeugs im Falle eines Diebstahls zusammen mit der entsprechenden formellen Beschwerde bei der zuständigen Behörde zurückgibt. Diese Reklamation muss vom KUNDEN unverzüglich nach Kenntniserlangung erfolgen. Andernfalls wird der KUNDE PERFECTCAR für den Marktwert des Fahrzeugs entschädigen.

7.4 Ausschlüsse optionaler Deckungen
Sie sind ausdrücklich durch eine optionale Deckung oder eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Selbstbeteiligung ausgeschlossen und liegen daher in der Verantwortung des KUNDEN:

A. Schäden an Fahrzeuginnenraum, Polsterung, Handschuhfach und Innenausstattung.

B. Schäden an Kupplung und Getriebe.

C. Abschleppkosten bei Fahrlässigkeit.

D. Aufladen der Batterie.

E. Pannen, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurden, sowie mechanische Pannen, weil die Anweisungen des Herstellers oder von PERFECTCAR nicht befolgt wurden, oder Verschlimmerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der von den Bordinstrumenten angezeigten Warnungen ergeben (Temperaturanzeige, Öl und Warnleuchten). etc.).

F. Schäden durch Schläge auf die Unterseite des Fahrzeugs oder auf den oberen Bereich des Fahrzeugs aufgrund der Nichteinhaltung seiner Abmessungen.

G. Kraftstoffbetankungsfehler.

H. Wassereinlässe im Fahrzeug.

I. Verlust oder Bruch von Schlüsseln oder Bedienelementen.

J. Beschädigung oder Verlust von Zubehör (Kindersitz, Sitzerhöhung, Antennenschaden oder -verlust, Schlüsselringe, Dreiecke, reflektierende Weste, Bürsten, Navigator, Tankdeckel usw.).

K. Jede Art von Schäden oder Pannen, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden.

L. Zweckentfremdung des Fahrzeugs. Der KUNDE ermächtigt PERFECTCAR, die durch die oben beschriebenen Ausfälle, Schäden oder Verluste verursachten Kosten gemäß dem Zahlungssystem, das auf der Vorderseite dieses Vertrags erscheint, in Rechnung zu stellen.

8.- NICHT AUTORISIERTE VERWENDUNG

Es ist die Pflicht des KUNDEN, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit seinen Eigenschaften zu verwenden, die geltenden Vorschriften für den Kraftfahrzeugverkehr einzuhalten und in jedem Fall jede Situation zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnte. Jeder Fall, der gegen die Bestimmungen dieser Absätze verstößt, wird als unbefugte Nutzung angesehen. Der KUNDE trägt die volle Verantwortung für Schäden, die an den Innen- und Außenteilen des Fahrzeugs durch unbefugte Verwendung desselben verursacht werden, wobei er in diesem Fall verpflichtet ist, alle entstandenen Kosten zu bezahlen.
Unerlaubte Nutzung umfasst und ist nicht beschränkt auf die folgenden beispielhaft genannten Fälle:

A. Schieben und Schleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Objekten.

B. Fahren an Orten, die nicht für öffentliche Verkehrsmittel geeignet sind, wie Strände, Autorundfahrten, Waldwege, lokale Straßen sowie das Fahren auf gepflasterten oder nicht gepflasterten Straßen, aber mit schwerwiegenden Mängeln, die zu Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs führen können.

C. Fahren des Fahrzeugs durch Sperrgebiete, insbesondere einschließlich Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderer Straßen, die mit Luftfahrt- und/oder Militärzwecken verbunden sind.

D. Fahrlässiges Handeln vor dem Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des gemietenen Fahrzeugs, und der KUNDE erklärt, sich dessen bewusst zu sein, indem er diesen Vertrag unterzeichnet.

E. Transport von Tieren (lebend oder tot), gefährlichen, brennbaren und/oder schädlichen Substanzen für das Fahrzeug und seine Insassen und/oder Produkten, die Geruchs- und Schmutzspuren hinterlassen.

F. Transportieren Sie schlecht verpackte Gegenstände, die auf den Laderaum gelangen könnten (Flüssigkeiten, Schmutz).

G. Das Fahrzeug untervermieten.

H. Verwenden Sie das Fahrzeug für Aktivitäten, die gegen das Gesetz verstoßen.

I. Der Transport einer größeren Anzahl von Personen oder Gepäck als für das Fahrzeug zugelassen ist oder das Tragen eines Elements auf dem Dach des Fahrzeugs, auch wenn eine geeignete Vorrichtung verwendet wird.

J. Den Kilometerzähler manipulieren oder stören. Im Falle einer Störung derselben hat der KUNDE PERFECTCAR unverzüglich zu benachrichtigen.

K. Das Zurücklassen von Gegenständen, die gestohlen werden könnten, mit daraus resultierenden Schäden am Fahrzeug.

L. Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs über das hinaus, was durch vernünftigen und sorgfältigen Gebrauch impliziert wird.

M. Fahren des Fahrzeugs in einem Zustand von Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder anderen Substanzen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.

N. Rücksichtsloses, sportliches oder gefährliches Fahren.

O. Passagiere gegen Geld direkt oder indirekt befördern oder Waren gegen Geld transportieren, außer bei Lastkraftwagen und Lieferwagen.

P. Teilnahme an Rennen, Rallyes, Tests oder anderen Wettbewerben oder Trainings jeglicher Modalität, ob offiziell oder nicht.

Q. Nutzung des Fahrzeugs für Fahrlernaktivitäten unter allen Umständen und/oder Vermittlung besonderer Fahrfähigkeiten.

R. Fahren ohne Einhaltung der Verkehrsregeln.

S. Das Führen des gemieteten Fahrzeugs einer im Vertrag nicht autorisierten Person zu gestatten.

T. Fahren des Fahrzeugs außerhalb des spanischen Territoriums ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PERFECTCAR.

U. Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.

Die unbefugte Nutzung durch den KUNDEN berechtigt PERFECTCAR, den Mietvertrag wegen schuldhafter Pflichtverletzung des KUNDEN vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls den entsprechenden Schadensersatz zu verlangen; und PERFECTCAR kann das Fahrzeug jederzeit mit oder ohne Zustimmung des KUNDEN übernehmen.

9. PERSÖNLICHES EIGENTUM

PERFECTCAR ist gegenüber dem KUNDEN oder einem Mitfahrer nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, das während der Mietzeit oder danach im Fahrzeug zurückgelassen wurde (vergessene oder verlorene Gegenstände). Besagte Waren liegen absolut in der Verantwortung des KUNDEN.

10. VERLETZUNG DER VERKEHRSREGELN

Der KUNDE übernimmt die volle Verantwortung für die Bußgelder und alle anderen Folgen, die sich aus dem Verstoß gegen Verkehrsregeln, Parkbefehle oder -verbote während der Mietzeit ergeben, für die der KUNDE zu reagieren hat. Wenn PERFECTCAR diese Bußgelder zahlen musste, akzeptiert der KUNDE, dass PERFECTCAR während der Laufzeit des Mietvertrags oder nach Rückgabe des Fahrzeugs den Betrag der entsprechenden Bußgelder von seiner Zahlungsmethode abbucht. Als Ausgleich für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand kann zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Bußgeld erhoben werden.
PERFECTCAR stellt dem KUNDEN auf Anfrage eine Kopie des Bußgeldbescheids zur Verfügung, den PERFECTCAR möglicherweise erhalten hat. DER KUNDE ist verpflichtet, PERFECTCAR alle Daten über den FAHRER mitzuteilen: Vorname, Nachname, Wohnadresse, Ausstellungsdatum und ID-Nummer. und dass diese wahrheitsgemäß sind, mit LOTT und ROTT auf Ihre Kosten. Daher ist PERFECTCAR nicht verantwortlich für Sanktionen, die aus diesem Grund abgeleitet werden.

11. ZUGELASSENE OBLIGATORISCHE RÜCKHALTEMITTEL FÜR KINDER

Im Falle der Nutzung des Fahrzeugs zum Transport von Kindern unter drei Jahren oder älter, die eine Körpergröße von 150 Zentimetern nicht überschreiten, hat der KUNDE PERFECTCAR zu benachrichtigen, damit diese es nach Zahlung des entsprechenden Mietpreises und ohne Ankern im Fahrzeug bereitstellen kann Fahrzeug, die entsprechende vorgeschriebene Rückhaltevorrichtung, die gemäß dem Gewicht und der Größe des Kindes oder der Person, die sie verwenden muss, zugelassen ist. Die Installation derselben liegt immer in der Verantwortung des KUNDEN.

12. GEMEINSAME HAFTUNG UND FREISTELLUNG

Der KUNDE entlastet PERFECTCAR vollständig von den direkten und indirekten Schäden, die dem KUNDEN möglicherweise infolge einer Panne oder eines Unfalls des geleasten Fahrzeugs entstehen. Alle zugelassenen Zusatzfahrer haften für alle gesamtschuldnerisch die Verpflichtungen des KUNDEN aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet sich der KUNDE, PERFECTCAR von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, jeglichen Schäden, die dem KUNDEN entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Ziffer 9 genannten Bußgelder und anderen Folgen, oder jeglichen freizustellen andere Angelegenheiten, die in der Verantwortung des KUNDEN liegen. PERFECTCAR lehnt ausdrücklich jede Art von Haftung für Schäden ab, die dem KUNDEN oder einem Dritten entstehen, es sei denn, PERFECTCAR trifft ein Verschulden.

13. VERANTWORTUNG VON PERFECTCAR

PERFECTCAR haftet für die dem KUNDEN entstandenen Schäden, wenn diese auf Fahrlässigkeit von PERFECTCAR zurückzuführen sind. Nichts in diesen Bedingungen wird die Haftung von PERFECTCAR für Schäden, die aus Fahrlässigkeit resultieren, oder jede andere gesetzlich ausgeschlossene Haftung ausschließen oder einschränken. Sofern PERFECTCAR die notwendigen Vorkehrungen trifft und alles Erforderliche unternimmt, um eine solche Möglichkeit zu verhindern, haftet PERFECTCAR weder für mechanische Ausfälle des Fahrzeugs aufgrund normaler oder gelegentlicher Verschlechterung noch für Kosten, Verzögerungen oder in irgendeiner Weise entstandene Schäden direkt oder indirekt als Folge solcher Fehler oder Ausfälle.

14. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der KUNDE ermächtigt PERFECTCAR zur automatischen Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung sowie für das Angebot und die Beauftragung anderer Produkte und Dienstleistungen erforderlich sind, die für ihn von Interesse sein könnten und über die PERFECTCAR ihn informieren wird. Die personenbezogenen Daten des KUNDEN werden vertraulich behandelt, wobei PERFECTCAR die notwendigen Maßnahmen ergreift, um die spanischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten (Organgesetz 15/99) Der KUNDE hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung personenbezogener Daten durch schriftliche Anfrage an PERFECTCAR. Ebenso erteilt der KUNDE seine Zustimmung, dass PERFECTCAR seine Daten an Konzernunternehmen oder andere weitergibt, mit denen das Unternehmen Kooperationsvereinbarungen zur bestmöglichen Erbringung der vereinbarten Dienstleistung sowie zu Zwecken der Kreditkontrolle abschließt, die sich in Spanien oder im Ausland befinden Spanische Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten. Wenn der KUNDE diese Vereinbarung nicht einhält, können seine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben oder übermittelt werden, wenn dies bei den Einziehungsverfahren hilft. Der KUNDE stimmt ausdrücklich zu, dass PERFECTCAR seine personenbezogenen Daten gekreuzt mit Geopositionierungsdaten verarbeitet. PERFECTCAR kann direkt und ohne vorherige Ankündigung auf diese Daten zugreifen, um sie sowohl aus Sicherheitsgründen als auch auf kommerzieller Ebene zu verwenden. Ebenso geht der KUNDE ausdrücklich davon aus und erteilt sein Einverständnis zur geopositionellen Kontrolle des Mietfahrzeuges.

15. BENUTZERSERVICE

Für Informationsanfragen oder Anregungen, Reklamationen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an PERFECTCAR, Kundendienstabteilung, CALLE GURIDI nº2, (03184) Torrevieja, (Alicante) Telefon: 966785021; oder per E-Mail: info@perfectcarhire.net

Der KUNDE ist einverstanden